Die Reifeprüfung - Das 3-Säulen Modell
Die Grundprinzipien der Reifeprüfung sind die Kompetenzorientierung und die Eigenständigkeit der einzelnen Säulen. Die nachfolgend beschriebenen Säulen sind voneinander unabhängig. Das bedeutet, dass wenn in einem der drei genannten Bereiche eine negative Beurteilung vorliegt, die Schüler*innen die Prüfungen dennoch fortsetzen können.
Das 3-Säulen-Modell nimmt Rücksicht auf die gesetzlichen Sonderformen der AHS und auf autonome Schwerpunktsetzungen an AHS. Schüler*innen haben diese Schwerpunktsetzungen in einer der von ihnen gewählten Teilprüfungen der Reifeprüfung abzubilden (zum Beispiel in der „Abschließenden Arbeit“ oder in einer schriftlichen oder mündlichen Prüfung).
Ein Antritt zur standardisierten Reifeprüfung ist nur bei positivem Abschluss der letzten Schulstufe möglich. Weist das Zeugnis der letzten Schulstufe ein oder zwei Nicht genügend/Nicht beurteilt auf, so ist ein Antritt zur Reifeprüfung erst nach positiver Ablegung von Wiederholungsprüfungen möglich.

Die standardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung setzt sich aus drei unabhängigen Säulen zusammen:
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Abschließende Arbeit inkl. Präsentation und Diskussion
In der 7. Klasse wählen die Schüler*innen bis 15.1. aus, ob und in welcher Form sie eine abschließende Arbeit (forschend, gestalterisch, künstlerisch) schreiben werden. Optional besteht bis inklusive dem Schuljahr 2028/2029 die Möglichkeit, eine zusätzliche schriftliche oder mündliche Prüfung an Stelle einer ABA zu absolvieren.In der 8. Klasse muss am Ende der ersten Woche des Sommersemesters die fertige Arbeit abgegeben werden. Im März bzw. April ist die Arbeit vor der Prüfungskommission zu präsentieren und anschließend zu diskutieren. Mit einer positiven ABA ist der erste Schritt der neuen Reifeprüfung abgeschlossen.
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Schriftliche Reifeprüfung - (3 bis 4 standardisierte Klausuren)
3 oder 4 standardisierte Klausuren sind in den Fächern D, M, einer lebenden Fremdsprache und eventuell noch einer weiteren Sprache zu schreiben. Bei vier schriftlichen Arbeiten sind nur zwei mündliche Prüfungen abzulegen. -
Mündliche Reifeprüfung - (3 bzw. 2 mündlichen Prüfungen)
Im Juni runden 2 oder 3 mündliche Prüfungen aus dem Fächerkanon der Oberstufe die Reifeprüfung ab.
Bei zwei mündlichen Prüfungen muss die Summe der Jahreswochenstunden der beiden Fächer in der Oberstufe mindestens 10 betragen. Bei drei Prüfungen sind mindestens 15 Jahreswochenstunden nötig. Wird alternativ zur ABA eine weitere Prüfung gewählt, sind es bei 4 mündlichen Prüfungen 20 Wochenstunden.
Abbildung der Schulzweige
Im Rahmen der Reifeprüfung muss der von der Schülerin/vom Schüler gewählte Schulzweig abgebildet sein. Dazu bieten sich am Brucknergym folgende Möglichkeiten:
Abschließende Arbeit
- schulzweigbezogene Themenstellung
- im Sprachenzweig Bearbeitung des Themas in der Fremdsprache (E/F)
Zusätzliche Klausur (4. Klausur)
- Gymnasium: in einer Sprache (E, F, L)
- Realgymnasium mit Schwerpunkt Medien: in DG
- Realgymnasium mit naturwissenschaftlichem Schwerpunkt: BU oder PH
Mündliche Prüfung
- Gymnasium: Prüfung in einer Sprache (E, F, L, IT, SP, RS)
- Realgymnasium mit Schwerpunkt Medien: Prüfung in Trägerfach (DG, GKO, MKO, KUG, INF)
- Realgymnasium mit naturwissenschaftlichem Schwerpunkt: Prüfung in Trägerfach (BU, CH, PH, M)