Individuelle Lernbegleitung
Seit Beginn des Schuljahres 2023/2024 gibt es für Schüler*innen ab der 6. Klasse, die von einer Fachlehrkraft frühgewarnt worden sind, die Möglichkeit eines freiwilligen, kostenlosen Beratungsangebots - der Individuellen Lernbegleitung (ILB).
Die Individuelle Lernbegleitung (ILB) ist eine Lernprozessbegleitung, die Schüler*innen mit Lernrückständen oder Lernschwierigkeiten im Lernen unterstützt und soll dazu dienen, das persönliche Lernverhalten zu verbessern und bessere Ergebnisse zu erzielen.
Was ist die ILB?
- Die ILB soll als Hilfe zur Selbsthilfe verstanden werden und ist gegenstandsunabhängig.
- Sie ist zeitlich begrenzt sowie ziel-, lösungs- und ressourcenorientiert. Besondere Berücksichtigung finden die individuellen Stärken und der Entwicklungsbedarf der Lernenden.
- Die Lernbegleiter*innen und die Lernenden vereinbaren Lernziele und arbeiten gemeinsam an Lösungs- und Umsetzungsstrategien zur Verbesserung der Lernstrategien und in weiterer Folge der Noten.
- Durch die ILB sollen Lernerfolge bewusst gemacht und eine positive Weiterentwicklung im Prozess in Gang gesetzt werden.
- Aber ILB ist…
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keine Nachhilfe.
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keine Bildungsberatung.
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keine schulpsychologische Beratung oder medizinische Behandlung.
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kein Coaching im außerschulischen professionellen Verständnis.
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Wie läuft eine ILB ab?
Am Anfang werden die Ausgangssituation und die Ursachen der Lernprobleme beleuchtet. Dazu gehört z.B. eine Stärken/Schwächen-Analyse. Im Mittelpunkt steht immer der/die Schüler*in selbst.
Danach werden gemeinsam realistische Ziele ins Auge gefasst und Lösungswege mit passenden Strategien gesucht. Diese werden im Alltag umgesetzt und reflektiert und somit soll die Eigenverantwortung und Motivation im Lernprozess gesteigert werden.
Die Treffen finden außerhalb des Regelunterrichts statt und nach insgesamt längstens 8 ILB-Einheiten wird die Begleitung beendet. Die ILB ist für Schüler*innen kostenlos, jedoch ist der Besuch und die Mitwirkung nach der Anmeldung verpflichtend.
Bei Nichteinhaltung eines Termins ohne vorherige Absage oder wenn den Anordnungen und Aufträgen der Lernbegleiterin/des Lernbegleiters nicht Folge geleistet wird, erlischt der Anspruch auf ILB und die ILB wird vorzeitig beendet.
Wie kommt man zu einer ILB?
Voraussetzung für eine Inanspruchnahme dieses Angebots ist eine Frühwarnung in einem Gegenstand (siehe Schulunterrichtsgesetz (SchUG) § 19 Absatz).
Mit der Frühwarnung wird ein Informations- und Antragsblatt zur ILB ausgegeben. Die Schülerin/ der Schüler entscheidet (gemeinsam mit ihren/seinen Erziehungsberechtigten, falls noch keine Volljährigkeit vorliegt), ob eine Individuelle Lernbegleitung in Anspruch genommen wird oder nicht.
Gerne sind wir für Fragen zur ILB auch unter ilb@brucknergym.at erreichbar.